FitBilling erbringt Dienste auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung werden. Die Einbeziehung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, soweit sie schriftlich von FitBilling bestätigt wurden. FitBilling erbringt Dienste ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend Kunden genannt).

1. Vertragsschluss
1.1. Die Darstellung der Dienste hinsichtlich Funktionalität und Preis mittels sogenannter mobiler Apps von Smartphones, Tablets oder ähnlicher Mobilgeräte von FitBilling stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Buchungsofferte dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“/“zahlungspflichtig buchen“ wird eine verbindliche Buchung zu den genannten Bedingungen und Konditionen abgegeben. Die Bestätigung des Eingangs der Buchung folgt automatisiert unmittelbar nach dem Absenden der Buchung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Annahme erfolgt konkludent durch Vornahme der ersten Erfüllungshandlung. Soweit sich FitBilling zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner der Kunden. FitBilling ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert und kann im Kundenkonto abgerufen werden.

1.2. Kunden können zwischen monatlichen und jährlichen Abonnementplänen wählen. Die jeweilige Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist richtet sich nach dem gewählten Abonnementplan.

1.3. Kunden haben mitunter auch die Möglichkeit, zusätzlich auf Leistungen von Drittanbietern zuzugreifen. Hierzu werden sie regelmäßig auf Server dieser Drittanbieter umgeleitet. Sollten für die Leistungen der Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen, werden die Kunden durch entsprechende Hinweise hierauf hingewiesen. Im Übrigen gelten soweit vorhanden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und datenschutzrechtlichen Erklärungen des Drittanbieters.

1.4. Soweit mittels sogenannter mobiler Apps von Smartphones, Tablets oder ähnlicher Mobilgeräte von FitBilling Rabatte und Sonderkonditionen ausgelobt werden, gelten diese nur für erstmalige Buchungen von Neukunden innerhalb des Aktionszeitraums für die Mindestvertragslaufzeit. Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten dann die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden regulären Preise.

1.5. FitBilling behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden Kunden per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website oder in der App mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Mitteilung widerspricht.

2. Testphase
Sofern eine Testphase eingeräumt wird (z. B. Überzeuge dich 14 Tage lang von fitBilling), endet diese, ohne dass es einer Kündigung bedarf, automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer. FitBilling kann den Testzugang jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Nach Ablauf der Testphase können die Daten in den kostenpflichtigen Tarif übernommen werden.

3. Vergütung
3.1. Die Vergütung bestimmt sich nach dem zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisverzeichnis von fitBilling angezeigt mittels so genannter mobiler Apps von Smartphones, Tablets oder ähnlicher Mobil-Devices.

3.2. Die Vergütung ist im Voraus für die gesamte Vertragslaufzeit zu entrichten und sofort mit Vertragsschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

3.4. Sofern der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten monatlichen Rate für einen Zeitraum von mindestens zwei (2) aufeinander folgenden Monaten in Verzug ist, kann fitBilling den Zugang des Kunden zur Softwarenutzung sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Preise verpflichtet. FitBilling ist berechtigt, in diesem Fall den gesamten vereinbarten Jahresbetrag zur Zahlung fällig zu stellen und die ausstehenden Forderungen zur Forderungsverfolgung an ein Inkassobüro abzugeben. Der Kunde hat insbesondere die anfallenden Kosten des Inkasso-Dienstleisters zu tragen. Erfolgt eine Zugangssperre bzw. Zurückbehaltung von Leistungen durch fitBilling aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperrung sowie die Verzugskosten zu tragen. Mit Ausgleich der offenen Forderungen wird die Sperrung aufgehoben. Die Aufhebung kann einige Werktage in Anspruch nehmen.

3.5. Änderungen der Vergütung werden dem Kunden per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website oder in der App mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Mitteilung widerspricht.

3.6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Laufzeit und Kündigung
4.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abonnementplan. Bei monatlichen Abonnements beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat. Bei jährlichen Abonnements beträgt die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr.

4.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils die gleiche Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist und trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.

5. Kundenkonto
5.1. Kunden haben die Möglichkeit, ein Kundenkonto bei FitBilling zu registrieren. Über das Kundenkonto können sie ihre Daten verwalten und weitere Einstellungen vornehmen.

5.2. Um ein Kundenkonto zu registrieren, müssen Kunden bestimmte persönliche Informationen angeben, die wahrheitsgemäß und aktuell sein müssen. Die Kunden sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten zum Kundenkonto vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch des Kundenkontos ist FitBilling unverzüglich zu informieren.

5.3. FitBilling behält sich das Recht vor, Kundenkonten bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen zu sperren oder zu löschen.

5.4. Die Nutzung des Kundenkontos erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. FitBilling übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unbefugte Nutzung des Kundenkontos entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FitBilling oder seinen Mitarbeitern.

5.5. Kunden können ihr Kundenkonto jederzeit löschen lassen. Etwaige offene Zahlungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt
Das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen bleibt vorbehalten.

7. Gewährleistung und Haftung
7.1. FitBilling übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienste. FitBilling wird sich jedoch bemühen, die Dienste möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aus Gründen technischer Störungen, Wartungsarbeiten oder Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. FitBilling wird sich bemühen, den Kunden rechtzeitig über geplante Unterbrechungen zu informieren.

7.2. FitBilling haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, rechtswidrige Handlungen Dritter oder sonstige nicht von fitBilling zu vertretende Umstände verursacht werden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von fitBilling oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

7.3. Die Haftung von fitBilling ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Datenschutz, Geheimhaltung
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich
vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäische
Datenschutzgesetzen. Die personenbezogenen Daten des Kunden, die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen zu dieser Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung (in der jeweils gültigen Fassung) der fitBilling, welche stets aktuell einsehbar ist unter fitbilling.de/datenschutz.


8.2 Die Leistungen der fitBilling beinhalten die Möglichkeit, dass der Kunde
personenbezogene Daten Dritter verarbeitet. Über diese Verarbeitungen (Art. 4 Nr. 2. DSGVO) entscheidet hinsichtlich des Zwecks und der Mittel allein der Kunde. Er ist allein Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. FitBilling ist diesbezüglich als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO an die Weisungen des Kunden gebunden. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem „Vertrag über Auftragsverarbeitung“. Dieser ist zwingend bei Erstellung eines Kundenkontos mit fitBilling zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt durch Einbezug des „Vertrags über Auftragsverarbeitung“ bei der Registrierung. Der „Vertrag über Auftragsverarbeitung“ kann zudem jederzeit im Kundenkonto im Bereich „Account Übersicht“ und „Auftragsverarbeitung“ eingesehen werden.


8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von FitBilling, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

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